ELAK Elektronische Akteneinsicht

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ELAK Elektronische Akteneinsicht

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Mit der elektronischen Akteneinsicht können Parteienvertreter und Gerichtskommissare in Verfahrensdaten Einsicht nehmen, in denen Sie als Parteienvertreter bzw. Gerichtskommissare mit Ihrem ERV-Anschriftencode bei Gericht registriert sind.

 

In den folgenden Verfahrensarten kann elektronisch eingesehen werden:

C-Verfahren (Zivilverfahren vor dem Bezirksgericht)

Cg-Verfahren (Zivilverfahren vor dem Landesgericht)

Cga-Verfahren (Arbeitsgerichtliches Verfahren)

Cgs-Verfahren (Sozialgerichtliches Verfahren)

E-Verfahren (Exekutionsverfahren) und

A-Verfahren (Verlassenschaftsverfahren), hier dürfen nur Notare als Gerichtskommissare in den elektronischen Akt einsehen.

 

Für eine Abfrage mittels ELAK fällt eine Justizverwaltungsgebühr von 21 Cent pro abgefragtem Geschäftsfall an.

 

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