ZMR Zentrales Melderegister

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ZMR Zentrales Melderegister

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Das zentrale Melderegister (ZMR) ist eine Datenbank des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Diese Datenbank enthält alle Datenbestände aller österreichischen Meldebehörden.

Im ZMR wird allen in Österreich gemeldeten Personen eine Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) zugewiesen.

Das ZMR ist ein öffentliches Register, in dem alle gemeldeten Personen einmal erfasst sind und jedem dieser Personen bundesweit ein Hauptwohnsitz und mögliche weitere Wohnsitze zugeordnet ist/sind.

 

Das ZMR ist vorrangig für den Behördengebrauch bestimmt. Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts haben die Möglichkeit eines Online-Zugriffs auf das Zentrale Melderegister. Diesen stehen Meldedaten innerhalb der Hauptbetriebszeiten ( Werktagen von 7:00 bis 19:00 Uhr) zur Verfügung.

Neben diesen zur Abfrage berechtigten Institutionen können aber auch etwa Rechtsanwälte und Notare auf die Daten aus dem ZMR greifen.

Diese  Abfrage von Daten aus dieser Datenbank ist jedoch  nicht generell erlaubt, sondern verlangt das Meldegesetz den Nachweis

.....dass diese Personen regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen (§ 16a Abs. 5 MedienG). Eine gemäß Abs. 5 eingeräumte Abfrageberechtigung darf im konkreten Fall nur für die  glaubhaft gemachten eigenen Zwecke in Anspruch genommen werden. Die bloße Weitergabe von im Wege dieser Abfrageberechtigung ermittelten Meldedaten an Dritte ist kein eigener Zweck im Sinne dieser Bestimmung. (§ 16a Abs. 5 und Abs. 5a MedienG).

 

Offizielle Betriebszeiten für eine Abfrage aus dem Zentralen Melderegister sind Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 19 Uhr (soweit es sich um einen Werktag handelt).