Checkliste Rangordnungen

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Checkliste Rangordnungen

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Felder

"Herkömmliche" Rangordnung

Namensrangordnung

Treuhänderrangordnung

Antragsteller

Liegenschaftseigentümer

Liegenschaftseigentümer oder die Person, auf deren Namen die Rangordnung eingetragen werden soll (§ 57a(2) GBG)

Liegenschaftseigentümer oder Treuhänder (§ 57a(2) GBG)

Berechtigte Person

keine berechtigte Person

Person, für die die Rangordnung eingetragen wird

Person, für die die Rangordnung  eingetragen wird, also der Treuhänder

Eintragungszusatz

leer

wenn Reiter "berechtigte Person" nicht vorhanden, hier Namensrangordnung für Nachname Vorname, geboren am xx eintragen

wenn Reiter "berechtigte Person" nicht vorhanden, hier Namensrangordnung für Nachname Vorname, geboren am xx als Treuhänder eintragen

Beschlussempfänger**

Kanzlei als Einbringer*

Kanzlei als Einbringer

Kanzlei als Einbringer

 

* wenn bei der Anmerkung der beabsichtigten Verpfändung die Bank den Beschluss bekommen soll, dann ist diese als Beteiligte anzulegen und beim Beschlussempfänger zu verknüpfen

 

** Als Beschlussempfänger muss die Person, die im Rangordnungsgesuch bzw in der Rangordnungserklärung als Beschlussempfänger festgelegt wurde, eingegeben werden.