Felder |
"Herkömmliche" Rangordnung |
Namensrangordnung |
Treuhänderrangordnung |
Antragsteller |
Liegenschaftseigentümer |
Liegenschaftseigentümer oder die Person, auf deren Namen die Rangordnung eingetragen werden soll (§ 57a(2) GBG) |
Liegenschaftseigentümer oder Treuhänder (§ 57a(2) GBG) |
Berechtigte Person |
keine berechtigte Person |
Person, für die die Rangordnung eingetragen wird |
Person, für die die Rangordnung eingetragen wird, also der Treuhänder |
Eintragungszusatz |
leer |
wenn Reiter "berechtigte Person" nicht vorhanden, hier Namensrangordnung für Nachname Vorname, geboren am xx eintragen |
wenn Reiter "berechtigte Person" nicht vorhanden, hier Namensrangordnung für Nachname Vorname, geboren am xx als Treuhänder eintragen |
Beschlussempfänger** |
Kanzlei als Einbringer* |
Kanzlei als Einbringer |
Kanzlei als Einbringer |
* wenn bei der Anmerkung der beabsichtigten Verpfändung die Bank den Beschluss bekommen soll, dann ist diese als Beteiligte anzulegen und beim Beschlussempfänger zu verknüpfen
** Als Beschlussempfänger muss die Person, die im Rangordnungsgesuch bzw in der Rangordnungserklärung als Beschlussempfänger festgelegt wurde, eingegeben werden.