Notiz

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In das Feld „Notiz“ können Sie kurze Mitteilungen an den Rechtspfleger eingeben. Dieser Text soll eine reine Information an das Gericht sein und wird weder in den automatisch generierten Beschluss, noch ins Grundbuch selbst aufgenommen.

 

Seit 1.1.2013 ist im Notizfeld der Nachweis für die (berechnete und abgeführte) Grunderwerbssteuer zu erbringen.

 

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