Mit Hilfe des Bearbeitungsassistenten können Sie ganz einfach die entsprechende Leistung für den Antrag/Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof im Akt verzeichnen.
Der Leistungseintrag entspricht dem Kostenersatz nach Pauschalsatz.

Verzeichnen Sie gegebenenfalls noch die Arbeitszeiten für Jurist und Sekretariat.


zuletzt geändert am16.12.2014