Eine Pauschalierung kann auf die Bruttosumme oder aber auf das Nettohonorar berechnet werden.
Es kann auch nach der Berechnung eines Zuschlages und/oder Nachlasses auf eine bestimmte Brutto- bzw. Nettosumme vom erhöhten/verminderten Honorarbetrag pauschaliert werden.

Pauschalierung auf Bruttosumme:


Pauschalierung auf Nettohonorar:


zuletzt geändert am16.12.2014