Zuschläge (Erfolgszuschläge zu einem Honorar) werden ohne Vorzeichen mit dem Prozentwert eingegeben, Nachlässe mit einem Minus.


Soll sowohl Zuschlag und Nachlass (bzw. 2 Zuschläge; 2 Nachlässe) berechnet werden, wird der zweite Wert vom zuvor erhöhten/verminderten Honorarbetrag berechnet.


zuletzt geändert am16.12.2014